Einstellung Strafverfahren (Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz) | Einstellung Strafverfahren
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 22. Dezember 2020BEK 2020 138MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In Sachen1.A.________,2.B.________,Strafanzeigeerstatter und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft March,Postfach 162, Rathausplatz 1, 8853 Lachen,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.Verantwortliche der D.________ AG,3.E.________,4.F.________,2.-4. Beschuldigte und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwalt G.________,betreffendEinstellung Strafverfahren (Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz)(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft March vom 3. August 2020, SUM 2019 325, 326 & 2184);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.A.________ und B.________ beschuldigen Verantwortliche der D.________ AG und namentlich genannte Personen, in der Kiesgrube H.________ im Gewässerschutzbereich I.________ die Grundwasser-Schutzschicht von zwei Metern verletzt und gegen die Abbaubewilligung verstossen sowie unzulässig Material abgelagert zu haben. Die Oberstaatsanwaltschaft betraute am 7. Februar 2019 die Staatsanwaltschaft March mit der Führung der Strafuntersuchung (U-act. 13.1.01, bestätigt durch BGer1B_201/2019vom 12. September 2019, vgl. U-act. 13.1.08). Am 18. November 2019 entschied die Staatsanwaltschaft March, wegen Widerhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz keine Untersuchung gegen Verantwortliche der D.________ AG, E.________ und F.________ durchzuführen. Die Beschwerdeinstanz hiess eine dagegen eingereichte Beschwerde der Strafanzeigeerstatter aus formellen Gründen gut und hob die Nichtanhandnahmeverfügung auf (BEK 2019 195vom 11. Februar 2020). Unter anderem wurde erwogen (ebd. E. 4):[…]. Vorläufig drängt es sich nicht auf, der Staatsanwaltschaft Weisungen hinsichtlich des Kreises der beschuldigten Personen zu erteilen. Sie wird von Gesetzes wegen (
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
1.A.________,2.B.________,Strafanzeigeerstatter und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft March,Postfach 162, Rathausplatz 1, 8853 Lachen,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.Verantwortliche der D.________ AG,3.E.________,4.F.________,2.-4. Beschuldigte und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwalt G.________,
betreffend
Einstellung Strafverfahren (Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz)